Ein Zeichen unserer Verbundenheit mit der Region haben wir anlässlich unseres 150-jährigen Bestehens im Jahr 2009 mit einem besonderen Jubiläumsgeschenk gesetzt: Die „Stiftung der Sparkasse St. Blasien“. Die Stiftung ist mit einem Kapital von 250.000 Euro ausgestattet und wird unser Förderengagement in Zukunft ergänzen.
Der Stiftungszweck ist bewusst breit gefächert, um den Wünschen einer gezielten Förderung gerecht zu werden. Die Stiftung der Sparkasse St. Blasien schüttet jährlich die Erträge im Sinne des Stiftungszweckes aus. Unterstützt werden unter anderem die Bereiche Jugend- und Altenhilfe, Sport, Brauchtum, Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Denkmalschutz und -pflege, Umwelt- und Naturschutz sowie Heimatpflege und Heimatkunde.
Sie können auf verschiedene Arten Kapital (keine Sachmittel) zur
Verfügung stellen. Diese Möglichkeit besteht bereits zu Lebzeiten oder
auch als Verfügung in Ihrem Testament.
Hierbei handelt es sich um eine Spende in unbestimmter Höhe an die Stiftung, bei der Sie den Verwendungszweck im Rahmen der Bestimmung der Stiftungssatzung festlegen können. Das Geld muss zeitnah durch die Stiftung weitergeleitet werden. Sie erhalten von der Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung.
Als Stifter stellen Sie der Stiftung einen Geldbetrag als Kapital dauerhaft zur Verfügung. Das Kapital geht im Stiftungskapital der Sparkassen-Stiftung auf. Dabei ist der Mindestbetrag auf 10.000 Euro festgelegt. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft für die Erfüllung des Stiftungszwecks erhalten. Nur die Überschüsse dieses Vermögens werden für den von Ihnen bestimmten Zweck im Rahmen der Bestimmung der Stiftungssatzung verwendet.
Ab einem Stiftungskapital von 100.000 Euro können Sie neben der Bestimmung des Verwendungszwecks auch eine auf Ihren Vorschlag hin benannte eigene Stiftung unter dem Dach der Sparkassen-Stiftung einrichten. „Ihre" Stiftung wird von der Sparkassen-Stiftung mit betreut
und verwaltet. Hierbei bedient sich die Stiftung externer Unterstützung.
Über das zugeführte Stiftungskapital erhalten Sie von der Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung.
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